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Die Gebührenstelle der Bauabteilung ist zuständig für die Behandlung von Verfahren nach dem NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz, dem NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz, dem NÖ Kanalgesetz und dem NÖ Gebrauchsabgabegesetz. Ebenso gehören die Abwicklungen, im Zusammenhang mit der Baumschutzverordnung der Stadtgemeinde Klosterneuburg, zu den Aufgaben der Gebührenstelle.
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