Kommunalsteuer
Die Kommunalsteuer ist eine lohnabhängige Gemeindeabgabe, die durch ein Bundesgesetz geregelt ist. Sie wird von den Gemeinden eingehoben.
Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Gemeindegebiet gelegenen Betriebsstätte eines Unternehmens ausbezahlt wurden. Die Steuer beträgt 3% der Bruttolöhne (Bemessungsgrundlage). Die Kommunalsteuer ist vom Unternehmer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauffolgenden Monates (Fälligkeitstag) an die Gemeinde zu entrichten.
Derzeit sind ca. 1.650 Betriebe kommunalsteuerpflichtig.
