Kommunalsteuer

Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Gemeindegebiet der Stadt Klosterneuburg gelegenen Betriebsstätte eines Unternehmens ausbezahlt wurden. Die Steuer beträgt 3% der Bruttolöhne (Bemessungsgrundlage). Die Kommunalsteuer ist vom Unternehmer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauffolgenden Monates (Fälligkeitstag) an die Stadt zu entrichten.

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