Nach Erhebung von Rechtsmitteln gegen die Bescheide des Stadtrates als II. Instanz erfolgt durch die Mitarbeiter des Referates "Fachbereich Recht" die Abwicklung der Beschwerdevorentscheidungsverfahren, die Durchführung der Beschwerdeverfahren vor dem LVwG NÖ und der Revisions- bzw. Beschwerdeverfahren vor dem VwGH bzw. VfGH. Auch die Vertretung der belangten Behörde der Stadtgemeinde Klosterneuburg in den Verhandlungen vor dem LVwG NÖ erfolgt durch die Juristen der Stadtgemeinde Klosterneuburg.