Rechtlicher Rahmen

Örtliches Entwicklungskonzept
Das im Jahr 2004 beschlossene örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) legt den gesamten Bereich der Schüttau zwischen Donaustraße und Wiener Stadtgrenze als Stadtentwicklungsgebiet fest.  Dabei handelt es sich um potentielle Umnutzungsgebiete, für die Nachnutzungskonzepte erforderlich sind.

Flächenwidmungsplan
 
Im derzeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplan ist das Areal der Magdeburgkaserne als Bauland Sondergebiet-Kaserne (BS-Kaserne) ausgewiesen. Im Umgebungsbereich finden sich eine Reihe unterschiedlicher Widmungsarten. Entlang der Donaustraße ist abgesehen vom Kasernenareal und der Bauland Sondergebiet-Bauhof gewidmeten Fläche die Widmung Bauland Wohngebiet mit der zusätzlichen Einschränkung auf zwei Wohneinheiten pro Grundstück festgelegt. Im Anschluss sind die Widmung Grünland Kleingarten und Grünland Sportstätte verordnet.

In der Biragogasse findet sich neben der Widmung Bauland Wohngebiet, für die Mehrfamilienhausbebauung, die Widmung Bauland Agrargebiet. In dieser Widmungsart können einerseits landwirtschaftliche Betriebe und andererseits Wohngebäude errichtete werden, wobei maximal vier Wohneinheit pro Grundstück entstehen dürfen.

Im Bereich entlang der Aufeldgasse sieht der Flächenwidmungsplan mit einigen Ausnahmen die Widmung Bauland Betriebsgebiet vor. Die Ausnahmen bilden die Bauland Kerngebiet gewidmeten Flächen der Electrovac, des Mekurmarktes und die Flächen zwischen Garnisonsstraße und Donaustraße. Flächenwidmungs- und BebauungsplanDas Grundstück auf dem sich die Lebensmittelversuchsanstalt befindet ist Bauland Sondergebiet-Universitäre Einrichtungen, Forschungseinrichtungen gewidmet.

Bebauungsplan 
 
Im rechtskräftigen sind für das Kasernenareal die Bebauungsbestimmungen mit einer Bebauungsdichte von 20%, offener Bauweise und einer Bebauungshöhe von wahlweise Bauklasse II (5 – 8 Meter) und Bauklasse III (8 – 11 Meter) verordnet.

Im Umgebungsbereich sind unterschiedlichste Bebauungsbestimmungen festgelegt. So variiert die Bebauungsdichte zwischen 25% und 70% und die Bebauungshöhe zwischen Bauklasse I (0 – 5 Meter) und Bauklasse VI (14 – 17 Meter).