Kurzparkzonen

Höhe der Kurzparkzonenabgabe:

Die Höhe der Kurzparkzonenabgabe in Klosterneuburg beträgt

  • bei einer Abstelldauer bis zu einer halben Stunde € 1,00
  • bei einer Abstelldauer bis zu einer Stunde EUR 2,00
  • bei einer Abstelldauer bis zu eineinhalb Stunden EUR 3,00.

 

Seit 01. März 2021 gelten neue Tarife! Seit 01. März 2021 dürfen nur mehr die neuen Parkscheine verwendet werden.

Die Höhe der Kurzparkzonenabgabe beträgt mit 01. März 2021:

  • bei einer Parkdauer bis zu einer halben Stunde                        € 1,00
  • bei einer Parkdauer bis zu einer Stunde                                       € 2,00
  • bei einer Parkdauer bis zu eineinhalb Stunden                         € 3,00

Grund: Die letzte Anpassung erfolgte 2007. Seitdem gab es umfangreiche Preissteigerungen, vor allem aber sind die Kosten für den Betrieb des Stadtbusses stark gestiegen, welcher auch durch die Überschüsse aus der Kurzparkzonenabgabe finanziert wird. 

Das Abstellen des Fahrzeuges in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ist nur bei gleichzeitiger Verwendung eines Parkscheines bzw. des Easypark Handyparkens gestattet. Bei Verwendung von Parkscheinen sind nur jene gültig, die von der Stadtgemeinde Klosterneuburg herausgegeben werden.

Parkscheine sind für eine Parkdauer von 30 Minuten (€ 1,00) und 1 Stunde (€ 2,00) erhältlich.

Die maximale Abstelldauer beträgt 90 Minuten. Weiters besteht die Möglichkeit das Fahrzeug für die Dauer von max. 15 Minuten in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone mit einem kostenlosen 15-Minuten-Parkschein abzustellen. Parkscheine sind bei der Telefonzentrale im Rathaus, Rathausplatz 26, in vielen Geschäften, Banken oder Trafiken erhältlich. Die Verkaufstellen sind mit einem blauen Aufkleber mit einem weißen "P" gekennzeichnet.

 

Die Befreiung der Kurzparkzonenabgabe für Elektroautos endete per 31. Mai 2020!


Parkschein lösen per Handy 

In Klosterneuburg wird das Lösen eines Parkscheines auch mittels Handy angeboten. 


Anbieter:

  • www.handyparken.at Bitte die HANDYPARKEN-App herunterladen (App Store, Google Play).
    Kontakt zu HANDYPARKEN: E-Mail: service@handyparken.at  Die HANDYPARKEN-Mitarbeiter stehen Mo. bis Sa. von 07.00 bis 22.00 Uhr auch telefonisch unter +43 (0)664 / 660 6000 zur Verfügung.

  • www.easypark.at Bitte die EasyPark-App herunterladen (App Store, Google Play). Kontakt zu EasyPark E-Mail: post@easypark.net Die EasyPark-Mitarbeiter stehen Mo. bis Fr. von 08.00 bis 18.00 Uhr auch telefonisch unter +43 (0)699 / 1505 8968 zur Verfügung.


Kurzparkzonen

Die Kurzparkzonen sind zu folgenden Zeiten verordnet:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr sowie Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass in einzelnen Kurzparkzonen andere Zeiten verordnet sind. Diese sind auch den jeweiligen Verkehrszeichen ersichtlich.


Kurzparkzonen auf dem Stadtplan Map2Web


Die Kurzparkzonenabgabeverordnung finden Sie hier:

Kurzparkzonenagabeverordnung_2020 (pdf 0.27 MB)

 

Zuständigkeit:

Märkte, Veranstaltungen & Sport

 

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