Örtliche Raumplanung

Eine der Hauptaufgaben des Referats Stadtplanung ist die örtliche Raumplanung und damit die Er- und Überarbeitung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, bestehend aus dem örtlichen Entwicklungskonzept und dem Flächenwidmungsplan, sowie des Bebauungsplanes.

Rechtliche Grundlage dafür ist in erster Linie das Raumordnungsgesetz 2014.


Das örtliche Raumordnungsprogramm legt Planungsziele der Stadtgemeinde Klosterneuburg fest und bezeichnet die jeweiligen Maßnahmen. Das örtliche Raumordnungsprogramm wird vom Gemeinderat verordnet und muss jedenfalls einen Flächenwidmungsplan enthalten.

Das Örtliche Entwicklungskonzept (Stadtentwicklungskonzept STEK 2030+) bildet die Entwicklungsziele planlich ab. Es wird dargestellt welche Teile des Stadtgebiets bestimmte Funktionen übernehmen sollen, und bestimmt bauliche Entwicklungszonen.

Der Flächenwidmungsplan dient der vorausschauenden Planung und gliedert das Gemeindegebiet, entsprechend den angestrebten Planungszielen, in unterschiedlichen Nutzungen. Er legt Widmungsarten für alle Flächen im Gemeindegebiet fest, wobei grundsätzlich zwischen Bauland, Verkehrsflächen und Grünland unterschieden wird. Zusätzlich werden Festlegungen von Bundes- und Landesbehörden, allfällige Nutzungsbeschränkungen aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen und Bereiche mit Gefährdungen im Plan kenntlich gemacht.

Die planliche Darstellung des Flächenwidmungsplanes ist durch die Planzeichenverordnung geregelt.

Der Bebauungsplan legt auf Grundlage des örtlichen Raumordnungsprogrammes, insbesondere seiner Zielsetzungen, die Regeln für die Bebauung, insbesondere deren Baumasse und Gestaltung, sowie die Verkehrserschließung fest.

Er setzt sich aus dem Wortlaut der Verordnung (Bebauungsbestimmungen der Stadtgemeinde Klosterneuburg) und den dazugehörigen Plandarstellungen zusammen.

Auch der Bebauungsplan wird als Verordnung vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Klosterneuburg erlassen.

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