Sozialmaßnahmen

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Sozialfonds

Personen (Kinder, Familien mit Kindern und/oder Familien und Personen), die in eine finanzielle Notlage geraten sind, können über den Sozialfonds der Stadtgemeinde Klosterneuburg um eine finanzielle Unterstützung zur Behebung ihrer Notlage (zB. Deckung von Grundbedürfnissen, Lebensmittel, Kleidung etc.) ansuchen. 

Hierfür ist ein schriftliches Ansuchen an das Sozialamt der Stadtgemeinde Klosterneuburg zu richten. Das Schreiben hat die persönlichen Daten des Antragsstellers (Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Kontodaten) sowie eine kurze Darstellung der Notsituation zu beinhalten. Belege, Rechnunge etc. sind nicht beizulegen. Es kann auch das u.a. Formular verwendet werden. 

Der Bürgermeister entscheidet, ob und in welcher Höhe eine Unterstützung aus dem Sozialfonds gewährt wird. Zuschüsse über € 500,- müssen vom Gemeinderat beschlossen werden.

Formular: Ansuchen Sozialfonds


Energiekostenzuschuss

Antrag Energiekostenzuschuss

Energiekostenzuschuss Richtlinien


Wohnbeihilfe

Wohnbeihilfe


Sonstige Sozialleistungen

Gutschein für Neugeborene mit Hauptwohnsitz in Klosterneuburg

Kulturpass

Sozialmaßnahmen für Familien


Kontakt

Zuständig ist das Sozialamt der Stadtgemeinde, Heisslergasse 5, Tel. 02243 / 444-224, E-Mail sozialamt@klosterneuburg.at

Termine für persönliche Vorsprachen nur gegen telefonische Voranmeldung! 


Lions Club Klosterneuburg Babenberg

Der Lions Club steht mit finanziellen Unterstützungen weiterhin zur Verfügung. klosterneuburg@lions.charity; web: lions.charity/



Alle Formulare sind im Formularcenter unter Bürgerservice – Formularcenter – Soziales zu finden!

 

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