E-Government

Unter dem Begriff E-Government werden alle Amtsvorgänge verstanden, die auf elektronischem Wege abgewickelt werden. Beispiele wären die elektronische Einreichung der Einkommenssteuererklärung oder die elektronische Anmeldung am Wohnort. In Zukunft könnten sich sogar Wahlen auf diesem Wege abwickeln lassen. 

Aktuelles

Schriftzug: Hilfe für die Ukraine mit blau/gelbem Hintergrund

Ukraine Hilfe

Informationen für ukrainische Flüchtlinge Bundesministerium für Inneres - alle wichtigen Informationen...

formular

Melde- und Abmeldepflicht

Hinweis für ukrainische Flüchtlinge und deren Unterkunftgeber: In Österreich gilt die Meldepflicht. Innerhalb...

weitere Beiträge

Seiteninhalt teilen:

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit LinkedInWeiterleiten mit Twitter