E-Government

Unter dem Begriff E-Government werden alle Amtsvorgänge verstanden, die auf elektronischem Wege abgewickelt werden. Beispiele wären die elektronische Einreichung der Einkommenssteuererklärung oder die elektronische Anmeldung am Wohnort. In Zukunft könnten sich sogar Wahlen auf diesem Wege abwickeln lassen. 

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Melde- und Abmeldepflicht

Hinweis für ukrainische Flüchtlinge und deren Unterkunftgeber: In Österreich gilt die Meldepflicht. Innerhalb...

Schriftzug: Hilfe für die Ukraine mit blau/gelbem Hintergrund

Ukraine Hilfe

Bundesministerium für Inneres - alle wichtigen Informationen Bundesministerium für Inneres - Registrierung...

Logo des NÖ Zivilschutzverbandes

Info des Zivilschutzverbandes

Der Zivilschutzverband informiert: Seit die Kämpfe in der Ukraine begonnen haben, haben viele Menschen...

Niederösterreich Hilft mit Händeherz

Niederösterreich Hilft

Unzählige Hilfsangebote für unsere ukrainischen Nachbarinnen und Nachbarn sind in den letzten Tagen in...

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