Gemäß § 73 Abs. (1) der NÖ. Gemeindeordnung 1973 liegt der Entwurf des Voranschlages für das Rechnungsjahr 2026 in der Zeit
vom 18. November 2025 bis einschließlich 02. Dezember 2025
während der Amtsstunden bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg (Rathaus, 2. Stock, Zimmer 202) zur öffentlichen Einsicht auf und ist auch hier auf der Website der Stadtgemeinde Klosterneuburg digital abrufbar.
Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem Gemeindemitglied frei, schriftliche Stellungnahmen dazu beim Stadtamt einzubringen. Wir ersuchen Sie dies per E-Mail unter stadtamt@klosterneuburg.at, per Telefax (+43(0)2243 444-296) oder per Post (3400 Klosterneuburg, Rathausplatz 26) zu tun. Es steht Ihnen auch der amtliche Briefkasten vor dem Rathaus zur Verfügung.