Flachdachbegrünung zur Klimawandelanpassung

Succulenten

Die Änderung des Bebauungsplans 01/2023 regelt zukünftig unter anderem, dass Flachdächer mit einer Neigung von weniger als 8 Prozent begrünt sein müssen. Bereits bestehende Bauwerke sind von der Festlegung nicht betroffen.

Besonders in den Sommermonaten steigen die Temperaturen in städtischen Bereichen stärker als in ländlichen mit mehr Vegetation. Diesen Effekt bezeichnet man als urbanen Hitzeinseleffekt (Urban Heat Island Effect). Er entsteht durch die Beschaffenheit und Anordnung von Gebäuden, die fehlende Begrünung und reduzierte Belüftung wodurch die wärmeabsorbierenden Eigenschaften von städtischen Baumaterialien verstärkt werden.
 
Dachbegrünungen erhitzen bei Sonneneinstrahlung deutlich weniger, wodurch die wärmeabstrahlende Wirkung merkbar reduziert wird. Je nach Ausführung speichern begrünte Dächer mehr oder weniger Regenwasser (Retentionseffekt). Durch Verdunstung des gespeicherten Wassers kommt es zu einem zusätzlichen kühlenden Effekt. Außerdem entlasten Dachbegrünungen die Abwasserinfrastruktur bei Starkregenereignissen, da diese den Überlauf des Regenwassers in den Kanal verzögern.

Auch eine Kombination von Begrünung und Photovoltaik ist kein Widerspruch. Aufgrund der teilweisen Verschattung durch die Solarpaneele ist eine vielfältigere Pflanzengesellschaft möglich, was zu einer höheren Biodiversität führt. Der kühlende Effekt der Begrünung erhöht außerdem den Wirkungsgrad der Photovoltaikanlage.

Die aktuelle Änderung des Bebauungsplans sieht nunmehr eine gemeindeweite Verpflichtung zur Begrünung von Flachdächern bei Neu- und Zubauten von Gebäuden auf Grundstücken im Wohnbauland sowie im Betriebsgebiet vor. Die Kombination mit Photovoltaik-Anlagen ist zulässig, darf jedoch, mit Ausnahme technischer Erfordernisse, nicht zur Reduktion von begrünten Flächen führen. Die gängigen Normen (insbesondere ÖNORM L 1131 und ÖNORM L 1136) sind einzuhalten.

ACHTUNG: Bereits bestehende, rechtmäßig bewilligte Bauwerke sind von dieser neuen Festlegung nicht betroffen.

Weitere Informationen zum Änderungsverfahren des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes 01/2023 sind auf der Website der Stadtgemeinde Klosterneuburg zu finden: Flaechenwidmungs- und Bebauungsplan


gruendaecher-leitfaden_2_.pdf (14.25 MB)


17.05.2023

Seiteninhalt teilen:

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit LinkedInWeiterleiten mit Twitter