Baumschutzverordnung

Ansicht von Klosterneuburg mit Weinberg und Bäumen im Vordergrund

Klosterneuburg will den Baumbestand im öffentlichen Raum mit detaillierten Vorgaben bei Bauvorhaben aller Art schützen. Aber auch Richtlinien für den Umgang mit Jungbäumen sowie eine Garantiezeit sind in der Verordnung festgeschrieben. 

Die Evaluierung der bestehenden Verordnung von 2008 wurde genutzt, diese auf zeitgemäße Beine zu stellen. Mit der adaptierten Baumschutzverordnung schafft die Stadt Klosterneuburg ein Werkzeug, das den Schutz von Bäumen im öffentlichen Raum so umfassend wie noch nie ermöglicht.

  • Ziel der Baumschutzverordnung der Stadtgemeinde Klosterneuburg ist es, das örtliche Kleinklima und eine gesunde Wohnumwelt für die Bevölkerung aufrecht zu erhalten und zu verbessern. Das Orts-, Straßen- und Landschaftsbild soll gesichert werden.

  • Neu ist das Bewertungsschema, das greift, wenn ein Baum weichen muss. Abgesehen davon, dass dies nur in Sonderfällen und nach Expertise samt Gutachten geschehen darf, sieht die Baumschutzverordnung genau definierte Formeln vor, um den Altbestand zu bewerten. Je nach Alter und Größe des Baumes muss dann vom „Verursacher“ für entsprechende Nachpflanzungen gesorgt werden. Die Anzahl der Ersatzbäume, Stammumfang, Größe der Pflanzgrube, Substrat und Baumart werden vorgeschrieben.

  • Eine Liste von standort- und klimagerechten Bäumen, die an die städtische Umgebung angepasst sind, ist Teil der neuen Baumschutzverordnung. Denn die Bedingungen für das Gedeihen und den Zustand von Bäumen im verbauten Gebiet sind mit jenen in typischen Waldstandorten nicht vergleichbar. Faktoren wie Wurzelraum, Bodenbeschaffenheit, Wetterverhältnisse, Beschädigungen oder Streusalz nehmen hier entscheiden Einfluss.

  • Jungbäume finden besondere Berücksichtigung. Sie brauchen gesonderte Maßnahmen wie einen Sonnenschutz. Hier will die Stadt zudem eine dreijährige Anwuchs-Garantie vorschreiben. Geht die Ersatzpflanzung während der ersten drei Jahre ein, muss vom Verursacher nachgesetzt werden.

  • Bäume leisten einen Beitrag für Bodenerhalt und Regenwasserrückhalt. Hier laufen in Klosterneuburg Pläne und Bemühungen, den Tropfen dort zu halten, wo er hinfällt – um den örtlichen Regenwasserhaushalt gezielt zu gestalten und Extremereignisse zu entschärfen.


Klosterneuburg als Baumschutz-Pionierstadt

Die Stadtgemeinde geht mit der umfassenden Baumschutzverordnung in Vorlage. Nur vereinzelt finden sich in Niederösterreich Verordnungen in jenen Dimensionen, wie sie für Klosterneuburg festgelegt sind. Die Klima-Modell-Region „Zukunftsraum Wienerwald“, die unter Federführung Klosterneuburgs gegründet wurde, zeigt den Mehrwert des gemeinsamen Vorgehens im Sinne der Umwelt. Die Hoffnung ist nicht zuletzt, dass auch in diesem Fall Vorbildwirkung entsteht.

 

Wo und für wen soll die neue Baumschutzverordnung gelten?

  • Öffentlicher städtischer Raum bzw. Ortsgebiet – Stadt und Katastralgemeinden
  • Bei Bauvorhaben sowohl privater als auch öffentlicher Hand


Was umfasst die Baumschutzverordnung nicht?

  • Wald- und Forstgebiete
  • Private Gärten und Liegenschaften
  • Neophyten (z.B. Götterbaum) – sie werden weiterhin bekämpft

 

Klosterneuburg als Umweltstadt

Als e5-Gemeinde und Mitglied der Klima-Modellregion „Zukunftsraum Wienerwald“ passt die Stadt ihre Klimaschutzmaßnahmen stetig an. 

Klosterneuburg hat 24 Parkanlagen. Darüber hinaus sorgen die 19 Spielplätze, der Aupark, die Badesiedlungen, aber auch das Happyland- oder das Stiftsgelände für nicht unwesentlichen Grünanteil in der Stadt. Eine Auflistung davon ist im Online-Stadtplan unter www.klosterneuburg.map2web.eu zu finden. 


20240924 Baumschutzverordnung mit Anschlag (0.19 MB)


05.12.2024

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