Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Der 1. Oktober 2026 bringt in Bezug auf E-Mobilität viele Neuerungen. Die Stadtgemeinde Klosterneuburg informiert über die 36. StVO-Novelle in Österreich.
Neu seit 1. Mai 2026
- Helmpflicht bei E-Bikes bis zum 14. Geburtstag
- Helmpflicht bei E-Scootern bis zum 16. Geburtstag
- E-Scooter müssen mit Blinker, Rückstrahler, Vorder- und Rücklicht, Bremse, und Klingel ausgestattet sein.
- Auf einem E-Scooter darf ausnahmslos nur eine Person und keine Güter transportiert werden.
- Promillegrenze bei E-Scootern sinkt auf 0,5‰ (E-Bikes und Fahrräder weiterhin 0,8‰).
- Automatisierte Zufahrtskontrollen (z.B. in Innenstadt-Zonen)
Neu ab 1. Oktober 2026
Bei allen „E-Mopeds“ (also E-Bikes ohne Tretunterstützung) gelten künftig die gleichen Regeln wie bei leistungsstärkeren Mopeds, auch wenn sie nur 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und nicht mehr als 250
Watt Nenndauerleistung haben:
- Benützungsplicht der Fahrbahn statt der Radinfrastruktur
- Führerschein erforderlich (mindestens Klasse AM bzw. A- oder B-Führerschein)
- altersunabhängige Helmpflicht
- Kennzeichen, Zulassung und Versicherung notwendig
- Promillegrenze sinkt von 0,8 auf 0,5‰
Ziel der StVO-Novelle ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und auf die zunehmende Nutzung alternativer Fortbewegungsmittel zu reagieren.