E-Mobilität: Änderung der Straßenverkehrsordnung

E-Scooter

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Der 1. Oktober 2026 bringt in Bezug auf E-Mobilität viele Neuerungen. Die Stadtgemeinde Klosterneuburg informiert über die 36. StVO-Novelle in Österreich.


Neu seit 1. Mai 2026

  • Helmpflicht bei E-Bikes bis zum 14. Geburtstag
  • Helmpflicht bei E-Scootern bis zum 16. Geburtstag
  • E-Scooter müssen mit Blinker, Rückstrahler, Vorder- und Rücklicht, Bremse, und Klingel ausgestattet sein.
  • Auf einem E-Scooter darf ausnahmslos nur eine Person und keine Güter transportiert werden.
  • Promillegrenze bei E-Scootern sinkt auf 0,5‰ (E-Bikes und Fahrräder weiterhin 0,8‰).
  • Automatisierte Zufahrtskontrollen (z.B. in Innenstadt-Zonen)


Neu ab 1. Oktober 2026

Bei allen „E-Mopeds“ (also E-Bikes ohne Tretunterstützung) gelten künftig die gleichen Regeln wie bei leistungsstärkeren Mopeds, auch wenn sie nur 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und nicht mehr als 250 

Watt Nenndauerleistung haben:

  • Benützungsplicht der Fahrbahn statt der Radinfrastruktur
  • Führerschein erforderlich (mindestens Klasse AM bzw. A- oder B-Führerschein)
  • altersunabhängige Helmpflicht
  • Kennzeichen, Zulassung und Versicherung notwendig
  • Promillegrenze sinkt von 0,8 auf 0,5‰


Ziel der StVO-Novelle ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und auf die zunehmende Nutzung alternativer Fortbewegungsmittel zu reagieren.


15.06.2026

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