Informationsfreiheitsgesetz

Rathaus Klosterneuburg

Seit 1. September 2025 gilt die Informationsfreiheit. Mit diesem Bundesgesetz ist insbesondere die öffentliche Verwaltung verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen. Dies gilt für alle Aufzeichnungen die ab dem 1.9.2025 entstehen. 

Die Stadtgemeinde stellt diese Informationen auf der Website unter dem Menüpunkt Proaktive Veröffentlichung zur Verfügung. Die entsprechenden Metadatensätze werden ab 1.12.2025 im zentralen Informationsregister data.gv abrufbar sein. So werden zum Beispiel Gutachten, Studien und Verträge den Bürgern zur Verfügung gestellt soweit und solange sie nicht der Geheimhaltung unterliegen. Bestimmte Inhalte bleiben demnach unter gewissen Bedingungen geschützt – etwa personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse oder sicherheitsrelevante Informationen. 


Für den Antrag stellt die Stadtgemeinde Klosterneuburg Online Formulare zur Verfügung.

Formular Informationsbegehren

16.09.2025