Kontakt

Kontaktdaten von Stadtamt Klosterneuburg
AnschriftStadtamt Klosterneuburg
Rathausplatz 1
3400 Klosterneuburg
Telefon+43 2243 444 0
Faxnummer+43 2243 444 296
Webhttp://www.klosterneuburg.at
E-Mail-Adressestadtamt@klosterneuburg.at
Weitere Informationen

Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und behandeln diese ordentlich und gewissenhaft. Bitte melden Sie sich daher für einen Termin im Rathaus telefonisch an. So können alle notwendigen Unterlagen vorbereitet werden und Ihr Aufenthalt im Rathaus Klosterneuburg möglichst effizient gestaltet werden.


Parteienverkehrszeiten

Terminvereinbarung nur während der Parteienverkehrszeiten

Montag – Freitag 08.00 – 12.00


Amtsstunden für schriftliche Eingaben

persönliche Abgabe: Montag – Freitag 08.00 – 12.00

schriftlich (elektr. oder per Post): Montag – Freitag 07.00 - 18.00


Unterscheidung Amtsstunden/Parteienverkehrszeiten:

Amtsstunden sind jene Zeiten, in denen schriftliche Anbringen entgegengenommen werden. Innerhalb der Zeiten des Parteienverkehrs sind dagegen nur persönliche Vorsprachen oder telefonische Anfragen möglich.


Kontakt

02243 / 440 - 0

stadtamt@klosterneuburg.at


Rechtswirksame Einbringung

Für die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen gemäߧ 13 AVG 1991 sowie gemäß § 86b BAO an die Stadtgemeinde Klosterneuburg stehen für nachfolgende Einbringungsformen ausschließlich die angeführten Adressen zur Verfügung:

  • Post
    Stadtgemeinde Klosterneuburg, Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg
  • Persönliche Abgabe
    Poststelle im Rathaus, 1. Stock
  • Elektronisch
    E-Mail: stadtamt@klosterneuburg.at
  • Fax: 02243 / 444 - 296
    Online-Formulare auf der Homepage: https://www.klosterneuburg.at (Bürgerservice/E-Center & Formulare)

Schriftliche Anbringen, die an anderen Adressen als den oben bekanntgemachten der Stadtgemeinde Klosterneuburg eingebracht werden, haben keine Rechtswirkungen. Sie werden - allenfalls aber zeitverzögert - auf Gefahr des Einbringers (zB Verlust, Fristversäumnis) an eine der oben genannten Adressen weitergeleitet. Dies gilt insbesondere auch für E-Mails, die an die namensbezogenen E-Mail-Adressen der Mitarbeiter oder an die dienststellenbezogenen E-Mail-Adressen der Stadtgemeinde Klosterneuburg gerichtet sind und für persönliche Abgaben von schriftlichen Anbringen in anderen Dienststellen als der Poststelle im Rathaus, 1. Stock.

Falls außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermittelt wird, gilt es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als entgegengenommen und bearbeitet, auch wenn es bereits vorher in den elektronischen Verfügungsbereich der Stadtgemeinde Klosterneuburg gelangt ist. Es gilt daher auch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt. Auch behördliche Entscheidungsfristen beginnen daher erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Einbringung von Rechtsmitteln.

Hinweis:
Die Stadtgemeinde Klosterneuburg stellt Online-Formulare zur Einbringung von schriftlichen Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle verfügbaren Online-Formulare finden Sie auf der Website der Stadtgemeinde Klosterneuburg unter https://www.klosterneuburg.at (Bürgerservice/E-Center & Formulare).


Link zur gesamten Verordnung

Die gesamte Verordnung „Amtsstunden Parteienverkehrszeiten" finden Sie auf der Amtstafel, in digitaler Form unter: www.klosterneuburg.at – Stadtgemeinde – Aktuelles – Amtstafel


Aktuelle Informationen auf der Webseite der Stadt, www.klosterneuburg.at,
 per App „Gem2Go“ oder E-Mail-Newsletter: 
www.klosterneuburg.at/de/Stadtgemeinde/Aktuelles/Newsletter_abonnieren


Gender-Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf der Website www.klosterneuburg.at generell auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet.


Notrufnummern für Klosterneuburg

Die wichtigsten Kontakte und Notrufnummern zur Stadt Klosterneuburg für den Notfall - bei Wasserschaden, Kanalgebrechen, Umweltschäden und -verschmutzung, defekten Straßenlampen und -laternen, Fragen zu Umwelt- oder Müllentsorgungsthemen, Wasseraustritt auf die Straße und allen möglichen Notfällen im öffentlichen Bereich. 

 

Wassergebrechen:

Tel. 02243 / 444 - 333

Kanalgebrechen:

Tel. 02243 / 444 - 333

Umwelttelefon:

Umweltschäden, Verschmutzung, etc.: Tel. 02243 / 444 - 203

Defekter Lichtpunkt:

Tel. 02243 / 444 - 265 (Referat IV/7 - Wirtschaftshof / Dietmar Schuster)

Sperrmülltelefon:

Tel. 02243 / 444 - 259

 

2020_Allgemeine_Brandschutzordnungder_Stadtgemeinde_Klosterneuburg (pdf 0.27 MB) 

Datenschutzhinweis

Zum Routenplaner

Lageplan vergrößern

Seiteninhalt teilen:

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit LinkedInWeiterleiten mit Twitter