Wohnbeihilfe

Die Stadtgemeinde Klosterneuburg gewährt über Antrag, nach Genehmigung des Bürgermeisters, Personen, die von Wohnungsverlust bedroht sind bzw. sich vorübergehend in einer finanziellen Notlage befinden, eine monatliche Wohnbeihilfe für einen Zeitraum von bis zu 6 Monate, um dadurch den Erhalt der Wohnung zu sichern. Voraussetzung für die Gewährung der Wohnbeihilfe ist nach Antragstellung sowie Vorlage und Prüfung der erforderlichen Unterlagen eine monatliche, persönliche Vorsprache des Antragstellers bei der Wohnungssicherung der Caritas, der Schuldnerberatung und dem Sozialamt. Dabei ist jeweils ein aktueller Einkommensnachweis zur Beurteilung der Wohn- und finanziellen Situation des Antragstellers vorzulegen. Nach Rücksprache des Sozialamtes mit den oben angeführten Sozialeinrichtungen prüft das Sozialamt jeden Monat, ob die Voraussetzungen für eine weitere Gewährung der Wohnbeihilfe gegeben sind. Nach Genehmigung des Bürgermeisters kann die Wohnbeihilfe innerhalb von 10 Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.
 
 

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