Wasserbenutzungsgebühr

Mittels Lastschriftanzeige werden die Haus- und Grundbesitzabgaben vorgeschrieben, Fälligkeit dieser Gebühren und Abgaben sind 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres. 

Nutzen Sie die Möglichkeit der elektronischen Zustellung von Vorschreibungen der Gemeindeabgaben sowie das SEPA-Lastschriftverfahren.

Formulare

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