Gemäß § 73 Abs. (1) der NÖ. Gemeindeordnung 1973 liegt der Entwurf des Voranschlages für das Rechnungsjahr 2025 in der Zeit
vom 19. November bis einschließlich 03. Dezember 2024
während der Amtsstunden bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg (Rathaus, 2. Stock, Zimmer 202) zur öffentlichen Einsicht auf und ist auch digital abrufbar.
Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem Gemeindemitglied frei, schriftliche Stellungnahmen dazu beim Stadtamt einzubringen. Wir ersuchen Sie dies per E-Mail unter stadtamt@klosterneuburg.at, per Telefax (+43(0)2243 444-296) oder per Post (3400 Klosterneuburg, Rathausplatz 26) zu tun. Es steht Ihnen auch der amtliche Briefkasten vor dem Rathaus zur Verfügung.