Was das Wachsen von Bäumen und Sträuchern auf Straße und Geh- und Radweg hinaus betrifft, sind für Liegenschaftseigentümer strenge Vorgaben einzuhalten. Die Stadtgemeinde unterstützt ihre Bürger durch Information.
Ein Garten mit Bäumen und Sträuchern ist ein wunderbarer Erholungsraum. Wenn der Bewuchs jedoch über Zaun und Gartenmauer wuchert, kann das die (Verkehrs-)Sicherheit erheblich beeinträchtigen. Sichtbehinderungen stellen ein Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Viele Gehsteige sind nicht oder zum Teil nur eingeschränkt benutzbar, wodurch die Fußgänger gezwungen sind, auf die Straße auszuweichen. Überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern behindern überdies die Entleerung der Mülltonnen. Rückschnittmaßnahmen haben unaufgefordert regelmäßig durch den Liegenschaftseigentümer zu erfolgen. Wenn diese nach Aufforderung bis zum gesetzten Termin nicht erfolgen, ist die Stadtgemeinde Klosterneuburg gezwungen, eine Meldung an die Bezirkshauptmannschaft zu erstatten.
Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zum Lichtraumprofil ist der Luftraum oberhalb der Straße frei zu halten. Das sind über dem Geh- und Radweg mindestens 2,5 Meter Höhe und über der Fahrbahn mindestens 4,5 Meter Höhe. Mehr Informationen im Wirtschaftshof unter Tel. 02243 / 444 - 259 oder -260. Ebenso müssen Straßenlaternen frei geschnitten werden.