Startwohnung

Schlüssel

Die Vergabe der in beschränkter Anzahl zur Verfügung stehenden Startwohnungen erfolgt in einem einheitlichen Verfahren nach objektiven und sozialen Gesichtspunkten abzuwickeln. Ziel ist es junge Menschen bzw. Jungfamilien bei der Haushaltsgründung zu unterstützen.

Verfügbare Immobilien/ Gemeindewohnungen


Voraussetzungen

  • Sie haben zum Zeitpunkt des Antrages das 18. Lebensjahr vollendet

  • Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft oder sind nach dem Recht der europäischen Union oder eines

  • Staatsvertrages gleichzustellen (EU-, EWR (Norwegen, Lichtenstein, Island)- oder Schweizer Staatsbürgerschaft)

  • Sie haben ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Österreich, davon zumindest 2 Jahren durchgehend im Gemeindegebiet Klosterneuburg oder wollen ihren Hauptwohnsitz wiederbegründen, sofern sie diesen zuvor 5 Jahre in Klosterneuburg hattenSie besitzen kein sonstiges, zur eigenen Wohnungsversorgung hinlängliches Vermögen

  • Das monatliche Nettoeinkommen darf nicht überschritten werden
    € 2.302,20          für den /die alleinstehende/n Antragsteller/in
    € 1.534,80          für den/die Lebenspartner/in
    €    780,19           für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird.


Antragsformular

Bitte füllen Sie das Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig aus und übermitteln Sie dieses mit den angeführten Unterlagen. Die Abteilung Liegenschaften ist erreichbar unter: liegenschaften@klosterneuburg.at, telefonisch: 02243/444/242, 243, 245, 411, persönlich während der Parteienverkehrszeiten Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung 

Antrag Startwohnung


Erforderliche Unterlagen

  • Bewerbung (Formblatt)

  • Personaldokumente des Wohnungswerbers und aller mitziehenden Personen: Staatsbürgerschaftsnachweis, amtlicher, Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder Personalausweis)

  • Geburtsurkunde

  • e-card

  • Strafregisterbescheinigung des Wohnungswerbers und aller mitziehenden Personen (nicht älter als drei Monate)

  • Amtliche Meldebestätigung des Wohnungswerbers und aller mitziehenden Personen zum Zweck des Nachweises des Hauptwohnsitzes

  • Mietvertrag bzw. sonstigen Nachweis über das derzeitige Miet- oder Benützungsverhältnis mit Angabe der Gesamtnutzfläche in m² in der derzeitigen Wohnung

  • Bei verheirateten Personen: Heiratsurkunde

  • Bei verwitweten Personen: Sterbeurkunde

  • Bei Pflegschaft: rechtskräftiger Obsorgenachweis

  • Bei rechtskräftigem Scheidungsurteil bzw. - vergleich: gerichtliche Dokumente mit dem Vermerk "vollstreckbar und rechtskräftig"

  • Schwangerschaftsbestätigung (Mutter-Kind-Pass)

  • Aktuelle Einkommensnachweise des Wohnungswerbers und aller mitziehenden Personen der letzten drei Monate

  • Sofern Familienbeihilfe bezogen wird: Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe

  • Sofern Kinderbetreuungsgeld bezogen wird: Nachweis über den Bezug des Kinderbetreuungsgeld

  • Nachweis über die vertraglich oder gerichtlich festgesetzte Unterhaltszahlung bzw. über den Erhalt von Unterhaltszahlungen

  • Sofern Pflegebedürftigkeit geltend gemacht wird: Nachweis über Bezug von Pflegegeld (nicht älter als drei Monate)

  • Bei barrierefreiem Wohnbedarf: fachärztliche Bestätigung über den Bedarf (nicht älter als drei Monate)

  • Nachweis über die Kündigung der Wohnung

  • Gerichtsurteil/Vergleich über die Räumungsexekution

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