Kindergartenanmeldung für das Kindergartenjahr 2025/26
Beginn: 01. September 2025. Die Anmeldung für die Aufnahme in einen NÖ Landeskindergarten in Klosterneuburg findet bis 28. Februar 2025 statt.
Voraussetzungen für die Aufnahme in einen Kindergarten sind gemäß § 18 des NÖ Kindergartengesetzes LGBl. 5060 in der derzeit geltenden Fassung, die Vollendung des 2. Lebensjahres und die Hauptmeldung des Kindes und mindestens 1 Erziehungsberechtigten in Klosterneuburg. Bitte einen Meldezettel (ZMR-Auszug) des Kindes und eines Elternteiles vorlegen
Die Anmeldungen sind im Kindergartenreferat abzugeben und werden dem Alter der Kinder und nach Maßgabe freier Plätze entsprechend gereiht. Die Vergabe der Kindergartenplätze erfolgt nach Möglichkeit im April 2025. Anmeldeformulare liegen im Kindergartenreferat der Stadtgemeinde Klosterneuburg (Leopoldstraße 21 - Zimmer Nr. 127) auf bzw. können unter www.klosterneuburg.at (Bildung / Kindergärten & -betreuung / Formulare) heruntergeladen werden.
Kindergarten Anton Brucknergasse, Klosterneuburg, Anton Brucknergasse 8
Kindergarten Käferkreuzgasse, Klosterneuburg, Käferkreuzgasse 99
Kindergarten Langstögergasse, Klosterneuburg, Langstögergasse 6
Kindergarten Markgasse, Klosterneuburg, Markgasse 12
Kindergarten Stolpeckgasse, Klosterneuburg, Stolpeckgasse 1
Kindergarten Höflein, Höflein, Bahnstraße 91
Kindergarten Kierling, Kierling, Reißgasse 2
Kindergarten Kritzendorf, Kritzendorf, Vitusplatz 3
Kindergarten Maria Gugging, Maria Gugging, Hauptstraße 18
Kindergarten Weidling, Weidling, Janschkygasse 6
Schülereinschreibung Schuljahr 2025/2026
Entsprechend dem Schulpflichtgesetz 1985 und der Verordnung des Landesschulrates für Niederösterreich vom 27.06.2005 über die Schülereinschreibung wird folgendes verlautbart:
1. Volksschulen
Kinder, die bis einschließlich 1. September 2025 das 6. Lebensjahr vollenden, sind im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig und müssen zum Schulbesuch angemeldet werden. Kinder, die in der Zeit vom 2. September 2025 bis 1. März 2026 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn über ihre geistige und körperliche Reife kein Zweifel besteht. Die Anmeldungen (Einschreibungen) für die öffentlichen Volksschulen finden im Jänner 2025 statt. Sie erhalten die Einladung zur zentralen Schuleinschreibung durch die Stadtgemeinde Klosterneuburg.
Mitzubringen sind: a) Geburtsurkunde des Kindes, b) Staatsbürgerschaftsnachweis, c) bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, das Vormundschaftsdekret, d) Nachweis des Religionsbekenntnisses (Taufschein), e) Meldezettel, f) 2 Passfotos, g) Portfolio aus dem Kindergarten inklusive Brief der Kindergartenpädagogin
Wegen der Notwendigkeit einer möglichst gleichmäßigen Besetzung der Klassen findet eine zentrale Schuleinschreibung statt. Die Zuweisung zu den einzelnen Volksschulen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
2. Mittelschulen
Die Anmeldungen finden bis 28. Februar 2025 statt.
3. Sonderschulen
Auskünfte hierüber werden bei den Leitungen der Volks- und Mittelschulen erteilt.
Schulbeginn: 01. September 2025
Kanzleien der Pflichtschulen
Volksschulen:
Klosterneuburg, Albrechtstraße 59
Klosterneuburg, Anton Bruckner Gasse 6
Klosterneuburg, Hermannstrasse 11
Kierling, Hauptstrasse 150-152
Kritzendorf, Hauptstrasse 63
Weidling, Löblichgasse 1
Mittelschulen:
Klosterneuburg, Hermannstrasse 11
Klosterneuburg, Langstögergasse 15
Sonderschule:
Klosterneuburg, Albrechtstrasse 52a