Hotline der Stadt für Schadensmeldungen / Entschädigung aus dem NÖ Katastrophenfonds:
+43 2243 444 – 555
Besetzt Mo. bis Do., 08.00-15.00 Uhr, Fr. 08.00-12.00 Uhr
(ausgenommen Feiertage und Wochenende)
Schadensmeldungen für Mittel aus dem NÖ Katastrophenfonds bitte per Mail an stadtamt@klosterneuburg.at
Antrag_Schadenserhebung_2024_240924.pdf herunterladen (0.12 MB)
Informationen des Landes NÖ zur Katastrophenbeihilfe
Richtlinie_Katastrophenschaeden.pdf herunterladen (0.31 MB)
Nicht gefördert wird u.a.:
- Schäden von Dritte verursacht – z.B. Baumängel
- Bagatellschäden (weniger als € 1.000,--)
- Schäden an Fahrzeugen und KFZ im Privateigentum
- Schäden an Sachwerten des gehobenen Standards wie:
- Pools, Schwimmteiche, Saunen, Ziergärten, Zierteiche, Skulpturen, Gemälde, Antiquitäten, Schmuck usw.
- Schäden an Teichanlagen (nicht gewerblich)
Bei einem Mietverhältnis:
- Der Gebäudeeigentümer = für Schäden am Gebäude
- Der Mieter (bei aufrechtem Mietverhältnis und Meldung) = für Schäden am Inventar