Gemäß § 83 Abs. 5 der NÖ. Gemeindeordnung 1973 liegt der Rechnungsabschluss für das Rechnungsjahr 2023 in der Zeit vom
03. April 2024 bis 17. April 2024
während der Amtsstunden bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg (Rathaus, 2. Stock, Zimmer 202) zur allgemeinen Einsichtnahme auf und ist auch auf der Website der Stadtgemeinde Klosterneuburg digital abrufbar.
Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem Gemeindemitglied frei, schriftliche Stellungnahmen dazu beim Stadtamt einzubringen. Wir ersuchen Sie dies per E-Mail unter stadtamt@klosterneuburg.at, per Telefax (+43(0)2243 444-296) oder per Post (3400 Klosterneuburg, Rathausplatz 26) zu tun. Es steht Ihnen auch der amtliche Briefkasten vor dem Rathaus zur Verfügung.