Ab 01. Jänner werden Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Pro Verpackung werden 25 Cent beim Verkauf eingehoben.
Kunststoff und Aluminium sind wichtige Wertstoffe, die sehr gut wiederverwertbar sind. Das Ziel der Pfandverordnung der Europäischen Union ist es, im Jahr 2025 80% der in Verkehr gebrachten Einweggetränkeverpackungen zurückzunehmen und 2027 bereits 90%. Die gesammelten Gebinde werden dem Recycling zugeführt, so dass aus alten Getränkeflaschen und Dosen immer wieder neue werden können. In Österreich werden derzeit nur rund 70% aller Einweg Kunststoffflaschen nach dem Gebrauch gesammelt und entsprechend dem Recyclingkreislauf wieder zugeführt. Innerhalb Europas hat sich gezeigt, dass nur jene Länder, die ein Pfandsystem eingeführt haben, diese hohen Sammelquoten erreichen und die Zielvorgaben einhalten können. Gleichzeitig werden die Flaschen und Dosen durch den Pfandwert seltener in der Natur weggeworfen und eine sauberere Umwelt ist ein sichtbares Ergebnis.
Übergangszeit
Bis 31. Dezember 2025 dürfen noch „alte“ Getränkeverpackungen ohne Pfandlogo und somit ohne Pfand verkauft werden. Das heißt, es werden Getränke mit und ohne Pfand gleichzeitig in den Regalen stehen! Ein Blick auf das Etikett (Pfandlogo) lässt erkennen, ob Pfand verrechnet und wieder retour ausbezahlt wird.
Rückgabe der Pfandflaschen
Pro Flasche oder Dose müssen 25 Cent Pfand gezahlt werden. Dieses Geld bekommt man bei der Rückgabe der leeren Verpackungen wieder zurück. Der Pfandbetrag ist ausschließlich auf Einweggetränkeverpackungen, die mit dem österreichischen Pfandlogo gekennzeichnet sind, fällig.
Die leeren Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben werden. In vielen Supermärkten wird es dafür Automaten geben, wo alle Verpackungen uneingeschränkt und unkompliziert zurückgegeben werden können.
Kleinere Verkaufsstellen ohne Rücknahmeautomat (zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen) nehmen die Flaschen und Dosen persönlich entgegen und zahlen das Pfand direkt aus. Diese müssen allerdings nur jene Verpackungsart und Füllmengen zurücknehmen, die sie auch in ihrem Sortiment haben und nur in der Menge, die sie durchschnittlich pro Kaufakt verkaufen, das aber markenunabhängig.
Voraussetzung für die Auszahlung des Pfands ist, dass auf der Verpackung das österreichische Pfandlogo und der Strichcode ersichtlich sind. Das Etikett muss vollständig vorhanden und lesbar und die Verpackung leer und unzerdrückt sein.
Vom Pfandsystem ausgenommen sind:
- Milch und Milchprodukte
- Sirupe, da sie nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind
- Getränkeverpackungen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke gedacht sind
- Getränke in Verbundkartons (z.B. Tetra Pack)