NÖ Wolfsverordnung

Wolfsmutter mit Welpe

Die Wolfsverordnung wurde angepasst

Laut Experten leben mittlerweile rund 70 Wölfe in Österreich. In Niederösterreich befinden sich vier der insgesamt sieben Rudel. Die Population wächst jährlich um ein Drittel und verdoppelt sich alle drei Jahre.

Die Wölfe haben in Niederösterreich wieder eine Heimat gefunden. Sie erfüllen eine wichtige Rolle im Ökosystem, die Aufgaben liegen im regulieren des Wildbestandes. Sie sorgen für Vitalität, indem sie kranke und schwache Tiere selektieren. Da das Wild mehr umwandert, wird auch Wildverbiss reduziert. Allerdings können ungeschützte Nutztiere auch eine willkommene, leichte Beute darstellen.

Da es im Waldviertel zu Nutztierrissen gekommen ist und die Wolfspopulation nicht mehr als gefährdet gilt, wurden die Schutzbestimmungen anhand der Wolfsverordnung angepasst. Nun darf der zuständige Jäger Problemwölfe zuerst mit Schreckschüssen vergrämen und als letzte Maßnahme auch abschießen. Ein Wolf gilt als gefährlich, oder wenn er zweimal in einer Woche im selben Siedlungsgebiet auftaucht. Oder wenn ein Wolf einem Menschen folgt, obwohl ihn dieser zu vertreiben versucht. Auch wenn ein Wolf Hunde im Siedlungsgebiet oder geschützte Nutztiere tötet, kann der Jäger einschreiten. Alle anderen dürfen einen Wolf akustisch oder mit Lichtsignalen vertreiben. Grundsätzlich sind Wölfe allerdings extrem scheu und Wolfsbegegnungen daher sehr selten.

Für Bauern wurden die Förderungen zum Aufbau eines Herdenschutzes, das sind z.B. wolfssichere Zäune, erhöht, ebenso wie die Entschädigungen für Wolfsrisse. All diese Maßnahmen sollen ein friedliches und angstfreies Zusammenleben mit dem sagenumwobenen Isegrimm ermöglichen.


20231128_Amt_der_NÖ_LREG_Info.pdf (0.16 MB)

20231128_Amt_der_NÖ_LREG_Jäger.pdf (0.17 MB)

20231128_Amt_der_NÖ_LREG_Nutztierhalter.pdf (0.16 MB)

12.04.2023

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