Lichtblicke für Klosterneuburg

Photovoltaikanlagen in der Meynertgasse beim Wasserhochbehälter am Buchberg, Hintergrund Stift Klosterneuburg

Photovoltaik ist eine Schlüsseltechnologie für die Energiewende und den Klimaschutz. Drei weitere städtische Anlagen sind im Entstehen oder schon errichtet und sollen noch im Herbst ans Netz gehen.

Kindergarten Kritzendorf

Am Dach des Kindergartens entsteht die mittlerweile 21. Photovoltaikanlage auf gemeindeeigenen Dächern. Die Anlage soll nicht nur den Eigenbedarf des Kindergartens decken, sondern auch dabei helfen, die regionale Stromversorgung ökologisch abzusichern. Die Anlage wird in Zukunft rund 79 kWp erwirtschaften.


Kompostanlage Haschhof

Im Rahmen des Baus der neuen Einstellhalle auf der Kompostanlage Haschhof diesen Sommer, wurde am Dach der Halle eine Photovoltaikanlage errichtet. Die Nennleistung der Anlage ist mit rund 70 kWp angegeben.


Wasserhochbehälter „Buchberg II“

Die neu errichtete Anlage, die auf der Grünfläche oberhalb des unterirdischen Trinkwasser-Hochbehälters „Buchberg II“ in der Meynertgasse 81 schafft aufgrund der guten wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen eine Leistung von 80 kWp. Der so erzeugte Strom wird zu 100 Prozent im Pumpwerk des angrenzenden Hochbehälters „Buchberg I“ verwendet.


Photovoltaikanlagen im historischen Bestand

Seit August 2023 gelten in Klosterneuburg neue Regeln für die Errichtung von Photovoltaikanlagen im historischen Bestand, also all jene Gebäude, die in Schutzzonen liegen. 

Im Jahr 2015 wurden Schutzzonen für bauhistorisch wertvolle Baubestände im Bebauungsplan festgelegt und für diese Schutzzonen Bebauungsvorschriften verordnet. Ab dem Jahr 2017 legten diese fest, dass Dachfenster und Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie flächenbündig in die Dachhaut zu integrieren sind. Bei dieser Regelung orientierte sich die Stadtgemeinde sehr stark an Vorgaben aus der Denkmalpflege.

In den vergangenen Jahren wurde eine intensive Diskussion um die Errichtung von Anlagen zur Nutzung von Sonnenergie, also Photovoltaikanlagen, auf bauhistorisch wertvollen Baubeständen geführt. So hat das Bundesdenkmalamt das Thema "Denkmalschutz = Klimaschutz" zu einem Schwerpunkt im Jahr 2022 erklärt. Seit März 2023 steht das Informationsblatt Nr. 3 „Photovoltaik und Denkmalschutz“ des Bundesdenkmalamtes zur Verfügung. Mit den „Standards für Energieeffizienz am Baudenkmal“ wurde vom Bundesdenkmalamt eine Richtlinie herausgebracht, die die Erreichung der europäischen Energieeffizienz- und Klimaschutzziele unterstützen soll. 

Welche Bedeutung der Nutzung von Dachflächen und Gebäudeteilen für die Erzeugung von regenerativer Energie für den Klimaschutz zukommt zeigen die aktuellen Diskussionen. Aus diesem Grund regelt

die Stadtgemeinde Klosterneuburg in den Bebauungsvorschriften jetzt neu, dass Dachfenster und Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie nur noch dann flächenbündig in die Dachhaut zu integrieren sind, wenn die betreffende Dachhaut vom öffentlichen Raum einsehbar ist und die Erforderlichkeit im Schutzzonengutachten festgestellt wird. 


Beratung

Sollten Sie bei Ihrem Objekt in der Schutzzone die Errichtung von Dachfenster und / oder Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie planen stehen Ihnen jeden ersten Mittwoch im Monat Expertinnen und Experten für eine Ortsbildvorbegutachtung von (Vor-)Projekten im Rathaus zur Verfügung. Eine Anmeldung erfolgt durch Übermittlung, von, zur Vorbegutachtung geeigneten, Unterlagen, insbesondere Ansichten mit Darstellung der Dach- oder Fassadenflächen mit der geplanten Anordnung und Art (aufgesetzt oder bündig in der Dachhaut) der Anlagen mindestens 10 Tage vor dem Beratungstermin an: ortsbild@klosterneuburg.at


19.10.2023

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