Während des Leopoldifestes werden rund um das Festgelände umfangreiche Verkehrsbeschränkungen verordnet. Die Einfahrt auf das Festgelände - auch für Liefer- und Ladetätigkeit außerhalb der dafür vorgesehenen Zeiten - ist nicht möglich!
Diese Änderungen werden auch mittels jeweiliger Verkehrszeichen entsprechend ausgeschildert.
Verordnung_BH_Tulln_zu_Bescheid_82_StVO_Leopoldimarkt_und_Geschirrmarkt (pdf 0.23 MB)