Klosterneuburg will den Baumbestand im öffentlichen Raum mit detaillierten Vorgaben bei Bauvorhaben aller Art schützen. Aber auch Richtlinien für den Umgang mit Jungbäumen sowie eine Garantiezeit sollen darin festgeschrieben werden. Der auf öffentlichem Grund befindliche Baumbestand soll am 26. April, dem Tag des Baumes, mittels Verordnung durch den Gemeinderat unter Schutz gestellt werden.
Die
Evaluierung der bestehenden Verordnung von 2008 wurde genutzt, diese auf
zeitgemäße Beine zu stellen. Der Entwurf stellt das Regelwerk für die grünen
Lungen der Stadt auf starke Wurzeln und macht die Verordnung klimafit für die
Zukunft. Mit der adaptierten Baumschutzverordnung schafft die Stadt
Klosterneuburg ein Werkzeug, das den Schutz von Bäumen im öffentlichen Raum so
umfassend wie noch nie ermöglicht.
- Ziel der geplanten Baumschutzverordnung der Stadtgemeinde Klosterneuburg ist es, das örtliche Kleinklima und eine gesunde
Wohnumwelt für die Bevölkerung aufrecht zu erhalten und zu verbessern. Das Orts-, Straßen- und Landschaftsbild soll gesichert werden.
- Neu ist das Bewertungsschema, das greift, wenn ein Baum weichen muss.
Abgesehen davon, dass dies nur in Sonderfällen und nach Expertise samt
Gutachten geschehen darf, sieht die Baumschutzverordnung genau definierte
Formeln vor, um den Altbestand zu bewerten. Je nach Alter und Größe des Baumes
muss dann vom „Verursacher“ für entsprechende Nachpflanzungen gesorgt werden. Die
Anzahl der Ersatzbäume, Stammumfang, Größe der Pflanzgrube, Substrat und
Baumart werden vorgeschrieben.
- Eine Liste von standort- und klimagerechten Bäumen, die an die städtische
Umgebung angepasst sind, ist Teil der neuen Baumschutzverordnung. Denn die
Bedingungen für das Gedeihen und den Zustand von Bäumen im verbauten Gebiet
sind mit jenen in typischen Waldstandorten nicht vergleichbar. Faktoren wie Wurzelraum,
Bodenbeschaffenheit, Wetterverhältnisse, Beschädigungen oder Streusalz nehmen
hier entscheiden Einfluss.
- Jungbäume finden besondere Berücksichtigung. Sie brauchen gesonderte Maßnahmen wie einen Sonnenschutz. Hier will die Stadt zudem eine dreijährige Anwuchs-Garantie vorschreiben.
Geht die Ersatzpflanzung während der ersten drei Jahre ein, muss vom
Verursacher nachgesetzt werden.
- Bäume leisten einen
Beitrag für Bodenerhalt und Regenwasserrückhalt. Hier laufen in Klosterneuburg Pläne und Bemühungen, den Tropfen dort zu halten, wo er hinfällt – um den örtlichen Regenwasserhaushalt gezielt zu gestalten und Extremereignisse zu entschärfen. Die neue Baumschutzverordnung wird auch dabei eine wichtige Rolle spielen.
Klosterneuburg
als Baumschutz-Pionierstadt
Die Stadtgemeinde geht mit
der umfassenden Baumschutzverordnung in Vorlage. Nur vereinzelt finden sich in
Niederösterreich Verordnungen in jenen Dimensionen, wie sie für Klosterneuburg
geplant sind. Die Klima-Modell-Region „Zukunftsraum Wienerwald“, die unter
Federführung Klosterneuburgs gegründet wurde, zeigt den Mehrwert des
gemeinsamen Vorgehens im Sinne der Umwelt. Die Hoffnung ist nicht zuletzt, dass
auch in diesem Fall Vorbildwirkung entsteht.
Wo und für wen soll die
neue Baumschutzverordnung gelten?
- Öffentlicher städtischer Raum bzw. Ortsgebiet – Stadt und Katastralgemeinden
- Bei
Bauvorhaben sowohl privater als auch öffentlicher Hand
Was umfasst die
Baumschutzverordnung nicht?
- Wald-
und Forstgebiete
- Private
Gärten und Liegenschaften
- Neophyten
(z.B. Götterbaum) – sie werden weiterhin bekämpft
Wie ist der zeitliche
Horizont?
Nächster Schritt ist, die Verordnung in den zuständigen Gremien zu diskutieren. Der Bürgermeister wird daher den Entwurf zur Baumschutzverordnung dem Ausschuss für Stadtbildpflege, Stadtplanung und Naturschutz zur Beratung zuweisen. Am 26. April ist der internationale Tag des Baumes – spätestens dann soll der Entwurf zur Abstimmung dem Gemeinderat der Stadtgemeinde Klosterneuburg vorliegen.
Klosterneuburg als Umweltstadt
Als e5-Gemeinde und Mitglied der Klima-Modellregion „Zukunftsraum Wienerwald“ passt die Stadt ihre Klimaschutzmaßnahmen stetig an.
Klosterneuburg hat 24 Parkanlagen. Darüber hinaus sorgen die 19 Spielplätze, der Aupark, die Badesiedlungen, aber auch das Happyland- oder das Stiftsgelände für nicht unwesentlichen Grünanteil in der Stadt. Eine Auflistung davon ist im Online-Stadtplan unter www.klosterneuburg.map2web.eu zu finden.
_PA12_2024 Baumschutzverordnung.pdf herunterladen (0.25 MB)