Kinderbetreuer – Springer (m/w/d)

Kindergarten, Kind mit bunten Bausteinen

Die Stadtgemeinde Klosterneuburg als lebenswerte und dynamische Gemeinde ist die drittgrößte Stadt in Niederösterreich. Als Verstärkung für die Teams in den zehn Landeskindergärten werden mehrere Mitarbeiter mit Vollzeitbeschäftigung gesucht. 

Sie fühlen sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! 

 

Aufgaben:

  • Unterstützung der Elementarpädagogen für einen geordneten Ablauf in der Bildungs-
     und Betreuungszeit sowie in der Reinigungszeit 
  • Bei Bedarf Einsatz als Tagesheimhelferin in einer Volksschule (Speisenaufbereitung, Speisen-
    ausgabe, Reinigung etc.)

 

Anforderungsprofil:

  • Sie haben Freude im Umgang mit Kindern 
  • Sie sind an einer Vollzeitanstellung interessiert 
  • Sie sind während der Öffnungszeiten des Kindergartens zwischen 07:00 – 17:00 Uhr flexibel
  • Sie sind physisch/psychisch belastbar
  • Sie besitzen gute Deutschkenntnisse 
  • Sie verfügen über Berufserfahrung (wünschenswert)

 

Wir bieten Ihnen:

  • Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden) 
  • Arbeiten in einem offenen und angenehmen Betriebsklima
  • Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Möglichkeit sich persönlich weiterzuentwickeln 
  • Wirtschaftliche Stabilität und Berechenbarkeit eines öffentlichen Dienstgebers
  • Versicherung bei der BVAEB
  • 6. Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebensjahr
  • Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 in der Verwendungsgruppe P1 (Elementar- und sozialpädagogischer Dienst); Bruttomonatsgehalt derzeit mind. € 2.504,70 (40 Wochenstunden).

 

 

Bewerbung

Richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit Foto bis spätestens 30.01.2025 an:

Stadtgemeinde Klosterneuburg, Personalabteilung

Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg

bewerbung@klosterneuburg.at

oder per Online-Formular

 

Nähere Auskünfte erteilt die Referatsleiterin, Frau Helmich, Tel.: 02243/444-220.

 

Etwaige anlässlich Ihrer Bewerbung entstehende Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder, werden nicht ersetzt.

10.01.2025

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