Achtung! Falsche Spendensammler
Vorsicht ist geboten, es sind weder vom Zivilschutzverband noch vom Roten Kreuz, der Feuerwehr oder der Stadtgemeinde Spendensammler in der Stadt unterwegs. Spendenaktionen laufen ausschließlich über den Sozialfonds bzw. direkt über die Spendenkonten der jeweiligen Organisationen.
Mithelfen und/oder Spenden
Spenden an die Feuerwehr und das Rote Kreuz: Die sinnvollste Art, zu helfen, ist mit Spenden an die örtlichen Feuerwehren und das Rote Kreuz.
Gespendet werden kann auch über den Sozialfonds auf das Konto der Stadtgemeinde Klosterneuburg, diese Gelder kommen bedürftigen Klosterneuburgern zugute. IBAN: AT52 3236 7000 0000 0513, Zweck „Hochwasser Spende“.
Sachspenden: Es werden derzeit keine Sachspenden benötigt. Bitte keine Sachspenden in die Bezirksstelle des Roten Kreuzes bringen!
Klosterneuburg Hilft: Information über die Hotline der Stadtgemeinde Klosterneuburg: Tel. +43 2243 444 – 555
Team Österreich
Caritas
Aufruf: Österreich packt an!
Spendenaktion: Österreich hilft Österreich
Blutspenden
Wirtschaftskammer hilft betroffenen Betrieben
Spendeninfo - Rotes Kreuz
Hilfe erhalten
Unterstützung über den Sozialfond der Stadt Klosterneuburg: Mehr Informationen beim Referat Umweltschutz und Soziales
NÖ Katastrophenfond: Aufstockung des Katastrophenfonds: Der Katastrophenfonds wird auf 1 Milliarde Euro aufgestockt, um den Betroffenen schnell und unbürokratisch zu helfen. Dabei werden sowohl Schäden von Privatpersonen und Unternehmen ersetzt, als auch Mittel für beschädigte Infrastruktur von Gemeinden und Bundesländer bereitgestellt. Um rasch zu helfen und das Leid der Betroffenen zu mildern, gewährt der Bund auch Vorschüsse.
Akuthilfefond: "Österreich hilft Österreich" für betroffene der Extremwetterereignisse, Sprechstunden ab sofort bis Mitte Oktober (Rotes Kreuz: Eingang Hundskehle, neben Parkhaus) Montag und Mittwoch 17:00 bis 18:00 Uhr, Samstag 13:00 - 14:00 Uhr. Es wird um telefonische Voranmeldung gebeten: +43 59 144 56071 - Informationen und das Antragsformular
Katastrophenbeihilfe
Aufstockung Wohnschirm: Zur Unterstützung von betroffenen Haushalten wird ein finanzieller Rahmen von zusätzlich 40 Millionen Euro aus dem Wohnschirm bereitgestellt. Der Wohnschirm wird adaptiert und kann auch für soziale Härtefälle im Rahmen des Hochwassers bereitgestellt werden. Dieser soll vor allem in Härtefällen greifen, in denen Menschen ihren Wohnraum nicht nutzen können.
Steuerliche Erleichterung: Im steuerlichen Bereich wird sichergestellt, dass bei Betroffenen von Hochwasserschäden umfassende Stundungen und Zahlungserleichterungen zur Anwendung kommen. Kosten im Zusammenhang mit Hochwasserschäden können von Privatpersonen und Betrieben steuerlich geltend gemacht werden.
Sofortkredite und Garantien: Für geschädigte Unternehmen werden Sonderkredite und Garantien bereitgestellt, damit rasche Liquidität sichergestellt wird. Dabei werden zinslose Kredite zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist ein Kreditvolumen von bis zu 100 Mio. Euro vorgesehen.
Katastrophen-Kurzarbeit: Um Arbeitsplätze zu sichern, können betroffene Unternehmen Katastrophen-Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Somit können Unternehmen, die von einer längeren Betriebsschließung betroffen sind, ihre Mitarbeiter vorübergehend zur Kurzarbeit anmelden.
Weitere Mitteilung des Bundeskanzleramtes (pdf)
Hilfe bei Psychische Extremsituationen - Rotes Kreuz