Heizkostenzuschuss

Den Heizkostenzuschuss können Niederösterreichische Landesbürger erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Bruttoeinkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß §239 ASVG nicht überschreiten.

Der Heizkostenzuschuss kann von Oktober bis März des Folgejahres beantragt werden. 


Link zum NÖ Heizkostenzuschuss und NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss beantragen


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Apotheken Nachtdienst

Den aktuellen Kalender des Apotheken Nachtdienstes in Klosterneuburg finden Sie auf apo24.at


 

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