Heizkostenzuschuss

Den Heizkostenzuschuss können Niederösterreichische Landesbürger erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Bruttoeinkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß §239 ASVG nicht überschreiten.

Der Heizkostenzuschuss kann nur von Oktober bis März des Folgejahres beantragt werden. 


Link zum NÖ Heizkostenzuschuss und NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss


Seiteninhalt teilen:

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit LinkedInWeiterleiten mit Twitter