Geburt, Geburtsurkunde

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet. Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden


Informationsblätter

Informationen_zur_Geburt_2022.pdf (0.14 MB)

NACH_DER_GEBURT_2022.pdf (0.12 MB)

Formulare

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