Friedhof Obere Stadt

historisches Foto des Friedhofsportal Klosterneuburg

Errichtung des neuen Friedhofs Obere Stadt und Erweiterung 1870

Der Friedhof in der Oberen Stadt befand sich ursprünglich bei der Stiftskirche. Als dieser aufgrund seiner Lage im Siedlungsgebiet als sanitätswidrig galt, sollte ein neuer „Leichenhof“ außerhalb der Stadtmauern errichtet werden. Im Zuge der Verlegung wurde auch eine Zusammenlegung mit dem Militärfriedhof (Bereich heutige Frankengasse) und dem Friedhof der Unteren Stadt angedacht. Letzterer befand sich um die Kirche St. Martin und entsprach daher ebenfalls nicht den sanitären Auflagen. Die erwogene Verbindung wurde jedoch nicht umgesetzt. 

Schließlich kaufte das Stift einen Grund zwischen der heutigen Wisentgasse und der Meynertgasse und überließ ihn der Stadtgemeinde zum Zweck der Anlage eines neuen „Leichenhofes“ für die Obere Stadt. Im Zuge dessen hatte sich das Stift verpflichtet ein Portal, ein Kreuz und eine Totenkammer an diesem Ort zu errichten. Die Erhaltung dieser Bauwerke und die Herstellung der Einfriedung wurden allerdings von der Stadtgemeinde übernommen. Hierzu mussten die Einwohner der Oberen Stadt Abgaben leisten. Wer dazu nicht im Stande war, konnte seinen Anteil durch „Natural-Handarbeit“ im Rahmen der Bauarbeiten bestreiten. Weiters sagte die Stadtgemeinde zu, die unentgeltliche Bestattung der Mitglieder des Stiftskonventes in der Chorherrengruft zu gewährleisten.

Die feierliche Einweihung des Friedhofes konnte am 13. Oktober 1840 vollzogen werden. 1844 wurde das von Lorenzo Mattielli gefertigte Portal von seinem ursprünglichen Ort am Stiftsplatz entfernt und auf dem neuen Friedhof platziert. Am 5. November 1847 fand die feierliche Einweihung der Grabkapelle des Stiftes statt, welche von Karl Roesner erbaut und im Inneren mit dem Fresko „Auferstehung am Jüngsten Tage“ von Leopold Kupelwieser ausgestaltet wurde. 

Als sich nur wenige Jahre später bereits Platzmangel auf dem neuen „Leichenhof“ abzeichnete, wurden von der Stadtgemeinde diverse Überlegungen zur Erweiterung des Friedhofes angestellt: Zur Wahl stand einerseits die Ausdehnung nach rechts, welche Zugang sowie Zufahrt bequem ermöglichen würde. Jedoch hätte dies Einbußen bei der Symmetrie zur Folge, da sich das schöne Eingangsportal und die Grabkapelle nicht mehr in der Mitte des Friedhofes befinden würden. Andererseits wäre eine Erweiterung Richtung Buchberg möglich. In diesem Fall bliebe die Symmetrie erhalten aber viele Punkte sprächen gegen diese Variante. Der Platz wäre kleiner, die Friedhofsteile würden zwei irreguläre Vierecke bilden, ein Kanal zur Ableitung des Wassers müsste errichtet werden, der Leichentransport wäre erschwert und es gäbe durch die bestehende Straße eine Trennung zwischen dem alten und dem neuen Teil. Wenn man Letzteres vermeiden wolle, müsste der Fahrweg verlegt werden, was wiederum mit Kosten verbunden wäre. Die zur Sitzung geladenen Herren, der Bezirksarzt, der Stiftskämmerer und der Kanzleidirektor des Stiftes hatten zu beiden Vorschlägen keinerlei Einwände.  In der Sitzung vom 23.8.1870 beschloss die Gemeindevertretung schließlich die Vergrößerung nach rechts auf den Fuchs‘schen und Ehrendorfer‘schen Gründen. Eine spätere Ausdehnung nach links wurde im Zuge des Beschlusses angedacht, um die Symmetrie wiederherzustellen. Die Finanzierung wurde durch die Gewährung eines Darlehens des Stiftes ermöglicht. 

Friedhof, Blick Richtung St. Martin


Plan Friedhofserweiterung 1870


Friedhof alter Teil, links oben Totenkammer Variante


16.10.2023

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