In der Finanzbuchhaltung werden sämtliche Geschäftsfälle der Stadt über das Jahr buchhalterisch erfasst bzw. bewertet. Zum 31.12. werden gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 die drei Haushalte der 3-Komponenten-Rechnung der Ergebnishaushalt, der Finanzierungshaushalt und der Vermögenshaushalt erstellt und im Rechnungsabschluss dargestellt.
Rechnungsabschlüsse
Im Sinne der Betriebsbuchhaltung wird für Teilleistungsbereiche der Stadtgemeinde eine Kostenrechnung geführt.