Familienkarte

Familienkarte der Stadt Klosterneuburg

Die neue Familienkarte

Ab sofort kann die Familienkarte NEU mit erweitertem Angebot beantragt werden. Die Karte ist für alle ab 3 Jahren bis zum 15. Geburtstag kostenlos, hat ein zeitgemäßes Design und das moderne Layout im Scheckkartenformat passt in jede Geldbörse, Sporttasche oder Handyhülle.

Jetzt ist auch das Stadtmuseum auf dem Kardinal Piffl-Platz mit dabei! 

Mit der Familienkarte NEU übernimmt die Stadtgemeinde die Eintrittskosten der Kinder für die vier wichtigsten Freizeiteinrichtungen der Stadt.

In Begleitung Erwachsener  geht's …

… gratis ins Happyland-Bad

… gratis zum Happyland-Eislaufplatz im Winter

… gratis ins Stadtmuseum

… gratis ins Strandbad

Die Familienkarte kann auf alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Klosterneuburg haben, ausgestellt werden. Sie gilt ab dem dritten Geburtstag bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres. Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen gilt sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Karteninhaber muss in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson sein, die den regulären Eintrittspreis zahlt. Es bleibt übrigens für Alle genügend Zeit, die Familienkarte neu zu bestellen, denn die bereits im Umlauf befindlichen Karten behalten ihre Gültigkeit bis 31. Dezember 2023.

Das Anmeldeformular steht hier zum Download bereit.

Wer kann die Familienkarte beziehen?

Kinder mit Hauptwohnsitz in Klosterneuburg 

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Datum der Vollendung des 15. Lebensjahres

Kinder mit besonderen Bedürfnissen unter Vorlage des Behindertenpasses, der vom Sozialministerium ausgestellt wird, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Wo bekomme ich die Familienkarte?

Die Familienkarte kann entweder 

Die Karten werden per Post zugeschickt!

Kontakt:

Jugendreferat der Stadtgemeinde Klosterneuburg

+43 2243 444 – 222

rogl@klosterneuburg.at 

Was muss ich mitbringen?

1. Anmeldeformular

2. Meldebestätigung 

3. Identitätsnachweis des Kindes (Pass, Personalausweis, etc.)

Kopien von Beidem sind dem Anmeldeformular beizulegen.

Nutzungsbedingungen

Diese Karte gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis des Karteninhabers. Die Karte berechtigt ein Kind in Begleitung einer Aufsichtsperson zur gratis Inanspruchnahme von Leistungen in allen auf www.klosterneuburg.at/familienkarte angeführten Betrieben. Der Inhaber der Karte muss dabei in Begleitung einer Aufsichtsperson sein, die den regulären Eintrittspreis zu bezahlen hat. Eine voll zahlende Aufsichtsperson kann maximal 4 Karteninhaber begleiten. Die Karte darf nur für den privaten Gebrauch im Familienverband verwendet werden, nicht jedoch für z.B. vorschulische oder schulische Gruppenveranstaltungen sowie sonstige Ausbildungs- und Vereinsveranstaltungen.  Die Karte ist nicht übertragbar. Jede missbräuchliche Verwendung führt zum sofortigen Kartenentzug.

Für ersatzweise ausgestellte Familienkarten fällt ein Kostenersatz von € 5,00 an.

Hier geht's zum Datenschutzhinweis der Stadtgemeinde Klosterneuburg.

03.08.2023

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