Wir suchen einen Facharbeiter für die Babenbergerhalle, die Plattform vieler kultureller Veranstaltungen ist.
Sie sind interessiert? Dann sind Sie bei uns richtig und wir freuen uns über Ihre Bewerbung!
Ihr Aufgabenbereich:
- Technische Betreuung des Hauses (Babenbergerhalle)
- Technische Kundenbetreuung vor Ort sowie Herstellung der nötigen Veranstaltungsinfrastruktur (Saalumbauten, Bühnenumbauten, etc.)
- Wartung und Instandhaltung der bühnentechnischen Anlagen und haustechnische Arbeiten
- Unterstützung und Betreuung von Veranstaltungen als Ton-, und Lichttechniker
- Sicherstellung des reibungslosen Ablaufes technischer Prozesse bei Normalbetrieb des Hauses
samt Nebenräumen sowie bei Veranstaltungen
Sie bringen mit:
- Abgeschlossene Berufsausbildung mit Lehrabschlussprüfung (z.B. Tontechniker, Elektriker, Tischler)
- Praktische Kenntnisse in den Bereichen Veranstaltungstechnik, Medien- und Installationstechnik von Vorteil
- EDV Kenntnisse (MS Office) von Vorteil
- Teamplayer-Qualitäten, kundenfreundliches und gepflegtes Auftreten sowie eigenständige und lösungsorientierte Arbeitsweise
- Zeitliche und örtliche Flexibilität (Bereitschaft zu Abend- und Wochenenddienste)
- Führerschein von Vorteil
Wir bieten Ihnen:
- Vollzeitbeschäftigung
- Interessante, abwechslungsreiche Tätigkeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Krisensichere Arbeitsstelle
- Versicherung bei der BVAEB
- 6. Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebensjahr
- Entlohnung erfolgt nach dem NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 in der Entlohnungsgruppe 5; Bruttomonatsgehalt derzeit mind. € 2.169,40; Vordienstzeiten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen angerechnet.
Bewerbung
Ihre schriftliche Bewerbung samt aussagekräftigen Unterlangen und Foto richten Sie bitte bis 31.12.2023 an:
Stadtgemeinde Klosterneuburg, Personalabteilung
Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg
bewerbung@klosterneuburg.at
oder per Online-Formular
Nähere Auskünfte erteilt der Referatsleiter, Herr Mag. Franz Brenner, Tel.: 02243/444 221.
Etwaige anlässlich Ihrer Bewerbung entstehende Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder, werden nicht ersetzt.