Standesamt
Die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen erfolgt bei Neugeborenen im Rahmen der Geburtsbeurkundung kostenlos. Die nachträgliche Ausstellung ist kostenpflichtig und wird im Anlaßfall erledigt.
Melde- und Wahlamt
Das Melde- und Wahlamt ist für die Führung sämtlicher Wählerevidenzen zuständig. Die Befüllung des zentralen Melderegisters mit Dokumenten laut E-Governmentgesetz wird kontinuierlich umgesetzt.