Evidenzführung / Zentrale Register

Standesamt

Die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen erfolgt bei Neugeborenen im Rahmen der Geburtsbeurkundung kostenlos. Die nachträgliche Ausstellung ist kostenpflichtig und wird im Anlaßfall erledigt.


Melde- und Wahlamt

Das Melde- und Wahlamt ist für die Führung sämtlicher Wählerevidenzen zuständig. Die Befüllung des zentralen Melderegisters mit Dokumenten laut E-Governmentgesetz wird kontinuierlich umgesetzt.



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