Gratulation zu Jubiläen - Geburtstage und Hochzeiten
Die Stadt Klosterneuburg gratuliert Bürgern zu runden Hochzeits- und Geburtstagsjubiläen. Um die Vorgehensweise und Art der Überreichung an geänderte Bedürfnisse und Rahmenbedingungen anzupassen, sollen der GR-Beschluss vom 29.10.1997, der GR-Beschluss vom 28.02.2003 sowie der STR-Beschluss vom 02.12.2009 aufgehoben werden.
Künftig soll eine persönliche Überreichung der Ehrengabe der Stadtgemeinde Klosterneuburg Jubilare ab dem 95. Geburtstag, 100. Geb. und darüber sowie an Ehepaare der Diamantenen Hochzeit (60 Ehejahre), Eisernen Hochzeit (65 Ehejahre), Steinernen Hochzeit (67,5 Ehejahre), Gnadenhochzeit (70 Ehejahre), Juwelenhochzeit (72,5 Ehejahre) und Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre) durchgeführt werden. Zum 90. Geburtstag sowie zur Goldenen Hochzeit (50 Ehejahre) werden grundsätzlich Gratulationsschreiben mit der Ehrengabe versandt. Eine persönliche Überreichung ist damit allerdings nicht ausgeschlossen. Zum 80. Geburtstag wird ein Gratulationsschreiben verschickt.
Voraussetzung ist die EU-Bürgerschaft und die Hauptmeldung in Klosterneuburg. Falls zu einem der genannten Hochzeitsjubiläen kein Schreiben geschickt wird, kann es sein, dass die Heiratsurkunde nicht im Standesamt aufliegt.