Bestattung / Überführung

Für die Überführung eines Leichnames ins Ausland ist die Ausstellung des internationalen Leichenpasses notwendig. Die Totenbeschau von innerhalb des Gemeindegebietes Verstorbenen, muss von der Stadtgemeinde Klosterneuburg bestellten Ärzten durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt über das Standesamt, sowie das Marktamt.

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