Berufungsverfahren AVG und BAO, Devolutionsverfahren und Nichtigkeitsverfahren
Nach Erhebung von Rechtsmitteln gegen die erstinstanzlichen Bescheide des zuständigen Organs der Stadtgemeinde Klosterneuburg erfolgt durch die Mitarbeiter des Referates "Fachbereich Recht" die Durchführung der Berufungsverfahren nach den Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG ) und der Bundesabgabenordnung (BAO), die Vorbereitung der Entscheidungen sowie die Vertretung dieser in den einschlägigen Gremien. Die Juristen bearbeiten auch bei allfälligen Verletzungen der Entscheidungspflicht in behördlichen Verfahren die entsprechenden Devolutionsanträge gemäß § 73 AVG und führen weiters Nichtigkeitsverfahren gemäß § 68 Abs. 4 AVG durch.