Auskunftsbegehren nach dem NÖ Auskunftsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz werden zentral in der Abteilungsleitung entsprechend den gesetzlichen Fristen und Bestimmungen bearbeitet und die Beantwortung durch den Bürgermeister oder den Stadtamtsdirektor in Abstimmung mit den Fachdienststellen vorbereitet.