Die Stadtgemeinde Klosterneuburg beabsichtigt die Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes.
Die Änderungsentwürfe liegen im Zeitraum von 03. April 2024 bis 15. Mai 2024 zur allgemeinen Einsicht (gem. § 25 iVm § 24 bzw. gem. § 34 iVm § 33 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. 10/2024) auf.
Die Änderungsentwürfe stehen Ihnen unter folgenden Links zur Verfügung:
» WebCity - Digitale Plandarstellung
» Anleitung für die Online-Einsichtnahme
Zusätzlich können die Unterlagen als pdf-Dateien hier zum Download bereit:
» Flächenwidmungsplan
» Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes 01/2024
» Plandarstellungen:
» Schwarz-Rot-Darstellung der Mappenblätter FWPL 01/2024 (Anhang 3)
» Schwarz-Rot-Darstellung des Legendenblatts FWPL 01/2024 (Anhang 3)
» Anhänge 1, 2 und 4 - 10 FWPL 01/2024
» Bebauungsplan
» Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes 01/2024
» Entwurf zum Verordnungstext - Bebauungsvorschriften 01/2024 (Anhang 2)
» Plandarstellungen:
» Schwarz-Rot-Darstellung der Mappenblätter BBPL 01/2024 (Anhang 3)
» Schwarz-Rot-Darstellung des Legendenblatts BBPL 01/2024 (Anhang 3)
» Anhänge 1 und 4 BBPL 01/2024
Jede und jeder ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist bis spätestens 15. Mai 2024 eine schriftliche Stellungnahme zu den geplanten Änderungen abzugeben. Diese kann
- per Post an Stadtgemeinde Klosterneuburg, GA IV – Stadtplanung, Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg oder
- per E-Mail an stadtamt@klosterneuburg.at
an die Stadtgemeinde Klosterneuburg übermittelt werden.
Zustätzlich können die Änderungsentwürfe auch persönlich im Rathaus der Stadtgemeinde Klosterneuburg,
- gegen telefonische Voranmeldung (Tel. 02243/444-257)
eingesehen werden.
Weitere nützliche Links:
NÖ GESTALTE(N) Broschüre: "BAU§ECHT - Was Sie unbedingt wissen sollten!"
NÖ GESTALTE(N) - FAQ
RIS - NÖ Raumordnungsgesetz 2014
RIS - NÖ Bauordnung 2014
ÖROK - Österreichische Raumordnungskonferenz
Bundesdenkmalamt