1. Nachtragsvoranschlag 2024

Geld, Taschenrechner

Dem Gemeinderat der Stadtgemeinde Klosterneuburg wird in seiner Sitzung vom 27. Juni 2024 der 

1. Nachtragsvoranschlag für das Budgetjahr 2024 vorgelegt werden. Der Entwurf liegt in der Zeit

 

vom 04. Juni 2024 bis einschließlich 18. Juni 2024

 

während der Amtsstunden bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg (Rathaus, 2. Stock, Zimmer 202) zur öffentlichen Einsicht auf und ist auf dieser Seite digital abrufbar. Dies wird aufgrund des § 75 unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 73 der . Gemeindeordnung kundgemacht.


Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem Gemeindemitglied frei, schriftliche Stellungnahmen dazu beim Stadtamt einzubringen. Wir ersuchen Sie dies per E-Mail unter stadtamt@klosterneuburg.at, per Telefax  (+43(0)2243 444-296) oder per Post (3400 Klosterneuburg, Rathausplatz 1) zu tun. Es steht Ihnen auch der amtliche Briefkasten vor dem Rathaus zur Verfügung.



24.04.2024

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