Verwaltung im Wandel: 1849 bis 1910

Historisches Amtsblatt 1891

Protokoll de dato 30. November 1910, aufgenommen über die an diesem Tage stattgehabte Plenarsitzung des Gemeindeausschusses der landesfürstlichen Stadt Klosterneuburg:
Aus feierlichem Anlass verlas der dienstälteste Gemeinderat Adolf Brandner in Vertretung des Bürgermeisters Hofkirchner eine Rede zur Entwicklung der Babenbergerstadt seit 1849.

„Unser glorreicher Monarch hat im heurigen Jahre sein 80. Lebensjahr vollendet; seit 62 Jahren lenkt er die Geschicke des Staates in weiser Fürsorge und liebender Hingebung an seine Völker. Während des langen Zeitraumes seiner Herrschaft hat sich auf allen Gebieten ein Umschwung vollzogen, der in der Geschichte wohl ohne Beispiel dasteht. Unwillkürlich wird man zu einem Rückblicke gedrängt. Ich will es versuchen, in kurzen Zügen darzustellen, welche hauptsächlichen Wandlungen während der glorreichen Regierung Sr. Majestät Klosterneuburg erfahren hat.


In administrativer Hinsicht ist da zunächst die im Jahre 1849 erfolgte Auflösung des Städtischen Magistrates zu erwähnen. Nach seiner Auflösung wurde in Klosterneuburg eine Bezirkshauptmannschaft mit einer Expositur in Tulln für die Gerichtsbezirke Klosterneuburg, Tulln und Hernals aufgestellt. Der Beginn ihrer Amtstätigkeit fiel auf den 16. Jänner 1850. Zum Bezirkshauptmanne wurde Josef Lutz Edler von Lutzenau ernannt. Am 30. September stellten die n.ö. Bezirkshauptmannschaften ihre Tätigkeit wieder ein, beziehungsweise wurden aufgelöst; an ihre Stelle traten die gemeinsamen Bezirksämter, bei denen politische Verwaltung und Justiz vereinigt waren.

Klosterneuburg war der Sitz eines solchen Bezirksamtes bis 1868, in welchem Jahre Rechtspflege und Verwaltung in Niederösterreich getrennt, für erstere Bezirksgerichte, für letztere Bezirkshauptmannschaften errichtet wurden. Klosterneuburg blieb Sitz eines Bezirksgerichtes. Der Sitz der Bezirkshauptmannschaften wurde nach Hernals, mit 1. Jänner 1890 nach Währing, mit 1. Jänner 1892 nach Tulln verlegt. Hand in Hand gehend mit der Auflösung des städtischen Magistrates wurde auch die eigentliche Gemeindeverwaltung in einer der modernen Auffassung entsprechenden Art reformiert. Infolge des im Jahre 1849 erschienenen Gemeindegesetzes fanden die ersten Gemeindewahlen der neuen Ära am 8. Juli 1850 statt. [...] Zum Bürgermeister wurde Josef Aichinger berufen, der sein Amt bis zum Jahre 1857 ausübte.


Das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden, das durch das Gemeindegesetz vom Jahre 1862 wesentlich ausgebaut wurde, hatte auch für Klosterneuburg die besten Folgen, die sich in wünschenswerten Neuerungen in allen Belangen geltend machten.“


Historisches Blatt der Ortsgemeinden Klosterneuburg

Klosterneuburg Stadt Siegel


16.03.2026

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