Neue Bestimmungen im NÖ Hundehaltegesetz

Hunde in der Hundezone

Für alle Hunde ist seit Juni 2023 der Nachweis einer Haftpflichtversicherung bei der Gemeinde zu melden. Dies hat der Landtag im Juli 2022 mittels Novelle des Hundehaltegesetzes beschlossen. Diese Bestimmung gilt auch für alle Hundehalter, die ihren Hund bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten haben. Hier muss die Vorlage des Nachweises bis zum 1. Juni 2025 erfolgen.Der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung ist dann gegeben, wenn der Hundehalter eine auf seinen Namen lautende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von € 725.000,- pro Hund für Personen- und Sachschäden abgeschlossen hat und aufrechterhält. Durch den Abschluss einer eigenen Hundehaftpflichtversicherung oder als Einschluss im Rahmen einer Haushaltsversicherung oder in einer anderen gleichartigen Versicherung kann der Versicherungsverpflichtung entsprochen werden.

In den letzten Wochen wurden jene Hundehalter, die noch keinen Nachweis über den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung vorgelegt haben, schriftlich kontaktiert. Alle Hundehalter, die diese Versicherungsbestätigung noch nicht übermittelt haben, werden ersucht, diese bis zum 1. Juni 2025 bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg, nach Möglichkeit per E-Mail hundehaltung@klosterneuburg.at einzubringen. (Die Datei darf nicht größer als 20 MB groß sein, andernfalls kann diese nicht zugestellt werden.) Natürlich kann auch eine Kopie (keine Originaldokumente) der Versicherungsbestätigung bzw. der Versicherungspolizze auf dem Postweg übermittelt werden. Sollte der Nachweis bereits an die Stadtgemeinde Klosterneuburg übermittelt worden sein, dann ist dieser nicht nochmals einzubringen.

Bei der Übermittlung ist unbedingt die Kundennummer (siehe Hundevorschreibung 2025) anzugeben, damit die Versicherungsbestätigung auch richtig zugeordnet werden kann. Bitte auch die Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) für etwaige Rückfragen angeben. Mit der Rückmeldung bestätigt der Hundehalter, dass die Versicherung – wie vom Gesetzgeber festgelegt – für die Dauer der Hundehaltung aufrechterhalten wird.

Weitere Informationen auf der Website der Landesregierung www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.

Für Fragen steht das Abgabenamt der Stadtgemeinde Klosterneuburg unter (+43) 2243 / 444 - 229, 230 zur Verfügung.


19.05.2025

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