Hundeauslaufzone Am Durchstich / Parkplatz in der Au
Unweit des Bahnhofs Kierling und des Happylands, hinter dem Park & Ride-Platz, stehen 925 Quadratmeter eingezäunte Fläche zum Laufen und Spielen zur Verfügung. Zur Versorgung durstiger Hundezungen mit Frischwasser steht ein Brunnen zur Verfügung. Hundekotsackerlspender, Mistkübel sowie eine Sitzgelegenheit ergänzen das Areal, das auf allen Seiten mit einem Zaun von 1,80 Meter gesichert ist.
Hundeauslaufzone Prägarten
Beim Prägarten in Klosterneuburg dürfen Vierbeiner ganz legal ohne Leine laufen. Hier am Weidlingbach entstand die erste Freilaufzone. Inmitten der Stadt und doch so, dass sich die Wege mit Spaziergängern oder Radfahrern nicht kreuzen, können Hundebesitzer ihren Lieblingen bedenkenlos Beinfreiheit geben. Die Stadt ist damit einem Wunsch der Bevölkerung nachgekommen und hat einen wichtigen Schritt in Richtung eines konfliktfreien Miteinanders von Mensch und Hund getan. Weitere Zonen sollen folgen.
Die wichtigsten Regeln für ein harmonisches Miteinander
Das Tor und der Eingangsbereich der Hundeauslaufzone freihalten, damit Neuankömmlinge ungehindert eintreten können.
Die Hunde dürfen auf dem Areal nicht alleine gelassen werden. Auch
Grundsätzlich dürfen alle Hunde ohne Beißkorb und Leine freilaufen. Für Hunde, die als bissig eingestuft sind, gilt allerdings Beißkorbpflicht.
Läufige Hündinnen und unverträgliche Hunde sorgen für brenzlige Situationen und müssen draußen bleiben.
Hundekot und Verunreinigungen gleich wegräumen und samt Sackerl im Mistkübel entsorgen.
Zu wildes Spielen oder Mobbing unter den Hunden muss unterbrochen werden. Die Besitzer sind zur Aufsicht verpflichtet.
Kein Hundespielzeug benützen, wenn fremde Hunde anwesend sind. Das führt zu Streitigkeiten oder zu wildem Spielen.
Fremden Hunden keine Leckerlis oder Hundefutter geben. Auch bei Tieren gibt es Allergien und Unverträglichkeiten.
Bei Sturm darf die Hundezone aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden.
Schäden oder etwa das Fehlen von Hundekotsackerln können dem Wirtschaftshof unter
Tel. +43 2243 / 444 - 259 gemeldet werden.