Hundeabgabe

Für das Halten von Hunden wird eine Abgabe eingehoben. Die Abgabe muss für jeden Hund entrichtet werden, der im Gebiet der Stadtgemeinde Klosterneuburg gehalten wird und älter als drei Monate ist. Der Gesetzgeber schreibt die unverzügliche Anmeldung und Abmeldung von Hunden vor. 

Mehr Informationen zur Hundehaltung in Klosterneuburg


Formulare

V.l.: Kammeramtsdirektor Günther Schwarz, Finanzstadtrat Konrad Eckl, Gemeinderat Christian Schwarz und Bürgermeister Christoph Kaufmann zeigen sich beim Pressegespräch zur finanziellen Lage der Stadt vorsichtig positiv.

Entwurf Rechnungsabschluss 2025

Klosterneuburg gab am 27. März im Rathaus einen Ausblick auf die finanzielle Entwicklung der Stadt. Vor einem Jahr wurde mit ersten Konsolidierungsschritten...

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