Im Oktober 2024 wurde das Österreichische Museumsgütesiegel an das Stadtmuseum Klosterneuburg verliehen. Diese hohe Auszeichnung erhielt das Stadtmuseum damit bereits zum fünften Mal. Diese Auszeichnung gilt für fünf Jahre.
Das Österreichische Museumsgütesiegel wurde 2000 von ICOM Österreich (International Council of Museums, Nationalkomitee Österreich) initiiert und 2002 erstmals an 55 Institutionen verliehen. Zu den Ausgezeichneten der ersten Stunde gehörte damals auch das Stadtmuseum Klosterneuburg. Das Museumsgütesiegel war das erste Qualitätsinstrument für Museen im deutschsprachigen Raum und hat Nachahmer vor allem in Deutschland, aber auch in der Schweiz gefunden. Heute wird es von der ICOM Österreich gemeinsam mit dem Museumsbund Österreich verliehen. In Österreich ist der Begriff „Museum“ rechtlich nicht geschützt und daher an keinerlei Auflagen gebunden. Oberstes Ziel des Österreichischen Museumsgütesiegels ist es daher, Museen und Sammlungen, die international gültige Standards einhalten und sich besonders für Qualitätskontrolle und Qualitätsverbesserung einsetzen, auszuzeichnen und hervorzuheben. Die Verleihung des „Museumsgütesiegels“ bedeutet einen öffentlichen Nachweis, dass das Museum Verantwortung zur Bewahrung des kulturellen Erbes übernimmt, Besucher eine qualitätsvolle Präsentation, ein Mindestniveau an Serviceleistungen erwarten können und dass das Museum, sein Träger und seine Mitarbeiter die „Ethischen Richtlinien für Museen“ anerkennen. (Museumsbund Österreich)
Von 766 österreichweit registrierten Museen sind 299 mit dem Museumsgütesiegel ausgezeichnet (Quelle: Museen in Österreich). Das Qualitätssiegel ist normalerweise fünf Jahre gültig. Danach muss um Verlängerung angesucht werden, die keineswegs automatisch vergeben wird. Seit 2002 ist die Evaluierung der Bewerber strenger geworden. Zu den ursprünglichen Kriterien, die die antragstellenden Museen zu erfüllen haben, kommen laufend neue Anforderungen hinzu: Klimaneutralität, Inklusion einer vielfältigeren Gesellschaft, der offene Umgang mit den neuen Medien, Vernetzung mit anderen Museen und wissenschaftlichen Institutionen … Bei Nichterfüllen kann die Auszeichnung auch ruhend gestellt oder aberkannt werden.
